Mitbestimmungsmöglichkeiten der Eltern im Schulleben
- Klassenpflegschaft
- Schulpflegschaft
- Schulkonferenz
Erläuterung:
Klassenpflegschaft
Die Mitwirkung der Eltern in der Schule ist wichtig und im Schulgesetz verankert.
Auf Klassenebene ist es die Klassenpflegschaft, die der Zusammenarbeit zwischen Eltern,
Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern dient. Zu Beginn jeden Schuljahres
wählen die Eltern einer Klasse den oder die Klassenpflegschaftsvorsitzende(n) und eine(n)
Stellvertreter(in). Zu den Aufgaben der Klassenpflegschaft gehören der Austausch von
Informationen und Meinungen über Angelegenheiten der Schule, vor allem aber über die
Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Die Vorsitzenden der
Klassenpflegschaft und ihre Vertretungen sind automatisch Mitglied der Schulpflegschaft.
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Klassenpflegschaft
Die Mitwirkung der Eltern in der Schule ist wichtig und im Schulgesetz verankert.
Auf Klassenebene ist es die Klassenpflegschaft, die der Zusammenarbeit zwischen Eltern,
Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern dient. Zu Beginn jeden Schuljahres
wählen die Eltern einer Klasse den oder die Klassenpflegschaftsvorsitzende(n) und eine(n)
Stellvertreter(in). Zu den Aufgaben der Klassenpflegschaft gehören der Austausch von
Informationen und Meinungen über Angelegenheiten der Schule, vor allem aber über die
Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Die Vorsitzenden der
Klassenpflegschaft und ihre Vertretungen sind automatisch Mitglied der Schulpflegschaft.
Schulpflegschaft
Die Schulpflegschaft besteht aus den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften und ihren Vertretungen und vertritt
lt. Schulgesetz die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit
der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten. Hierzu kann sie Anträge an
die Schulkonferenz richten. Die Vertreter(innen) für die Schulkonferenz werden von den
Mitgliedern der Schulpflegschaft aus ihren Reihen gewählt.
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| Klasse | Vorsitz | Vertretung |
| 1A | Herr Ense | Frau Sielemann |
| 1B | Herr Schreier | Frau Bender |
| 2A | Frau Mertens | Herr Hauschulz |
| 2B | Frau Schmidt | Herr Wittkowski |
| 3A | Frau Steinhüser | Herr Duque |
| 3B | Herr Knop | Herr Höner |
| 4A | Frau Wozniak | Frau Thomas |
| 4B | Frau Fichtenau | Frau Zinke |
Vorsitzende der Schulpflegschaft ist Frau Fichtenau, ihre Vertretung ist Frau Zinke.
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle
Beteiligten zusammen arbeiten. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule
(z.B. Schulprogramm, Festlegung der beweglichen Ferientage, Schulhaushalt, Wahl der
Schulleitung) und vermittelt bei Konflikten. Die Schulpflegschaft, deren Vorsitz der
oder die Schulleiter(in) hat, kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und
an die Schulaufsichtsbehörde richten.
Als Vertretung der Eltern sind in diesem Schuljahr in der Schulkonferenz Frau Fichtenau, Frau Steinhüser und Frau Zinke.
Seitens des Kollegiums sind Frau Skocki, Frau Schaum und Frau Feltmann vertreten. Den Vorsitz führen Herr Schündelen und als seine Vetreterin
Frau Beulshausen.