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Mitbestimmungsmöglichkeiten der Eltern im Schulleben

Erläuterung:

Klassenpflegschaft

Die Mitwirkung der Eltern in der Schule ist wichtig und im Schulgesetz verankert. Auf Klassenebene ist es die Klassenpflegschaft, die der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern dient. Zu Beginn jeden Schuljahres wählen die Eltern einer Klasse den oder die Klassenpflegschaftsvorsitzende(n) und eine(n) Stellvertreter(in). Zu den Aufgaben der Klassenpflegschaft gehören der Austausch von Informationen und Meinungen über Angelegenheiten der Schule, vor allem aber über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaft und ihre Vertretungen sind automatisch Mitglied der Schulpflegschaft.